Im vorliegenden Fall sind keine Auswirkungen auf den äusseren Raum gegeben, da die Rühlwand gemäss Sachverhalt vollständig unterirdisch ist. In Frage kommen damit nur allfällige unterirdische Auswirkungen. Auswirkungen einer Rühlwand auf die Umwelt wären theoretisch denkbar, etwa falls sich eine Rühlwand in einem Grundwassergebiet befindet und den Grundwasserabfluss behindert. Nach der Grundwasserkarte befinden sich indessen im Bereich des fraglichen Grundstücks (Parzelle Nr. … , Bezirk …) keine Grundwassergebiete. Damit scheidet eine allfällige Beeinträchtigung des Grundwasserabflusses aus.