3.4. Damit fehlt es an einer Grundlage für die Übernahme der Schulgelder für eine Osteopathieausbildung an der Dresden International University durch den Kanton Appenzell I.Rh. 4. Kein Zugang zur einzigen Schweizer Ausbildungsstätte? 26 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang 4.1. Die Rekurrentin begründet ihre Forderung nach Staatsbeiträgen an die Ausbildung im Ausland sinngemäss damit, dass sie in der Schweiz keinen Studienplatz erhalten habe.