Eine Fachhochschule für Osteopathie zählt nicht zu den Ausbildungsstätten der Krankenpflege, der medizinischen Hilfsberufe und der Vorschulen der Krankenpflege im Sinne von Anhang III Abs. 1 lit. a Ausb-StKB. Als medizinischer Hilfsberuf kann die Osteopathie schon deshalb nicht eingestuft werden, weil Osteopathen selbstständig und fachlich eigenverantwortlich tätig sind. Sie behandeln «nach eigener osteopathischer Diagnose mit Hilfe osteopathischer Techniken und Manipulationen» (Art.