Mit der Dresden International University und ihrem Träger besteht keine Vereinbarung für die Übernahme von Schulgeldern. Die Dresden International University ist zudem nicht in einer interkantonalen Vereinbarung miterfasst. Es bleibt daher nur noch zu prüfen, ob sie von der Standeskommission anerkannt wurde. 3.2. In Anhang III zum Ausb-StKB, Abs. 1, hat die Standeskommission anerkannt: a) Ausbildungsstätten der Krankenpflege, der medizinischen Hilfsberufe und der Vorschulen der Krankenpflege; b) Ausbildungsstätten der höheren Berufsbildung; c) Gymnasium Marienburg, Rheineck, für Schüler und Schülerinnen aus dem Bezirk Oberegg.