Der Kanton Appenzell I.Rh. würde demnach Beiträge leisten, wenn die Rekurrentin ein Osteopathiestudium an der HES-SO absolvieren würde. Die Rekurrentin hat nun aber keinen Studienplatz an dieser Schule erhalten. Da in der 24 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang Schweiz nur an der HES-SO Osteopathie studiert werden kann, fällt die Anwendung der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung ausser Betracht.