Der Kanton Appenzell I.Rh. ist der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung vom 12. Juni 2003 (FHV, GS 419. 410) beigetreten. Die Vereinbarung verpflichtet den Kanton, den Trägern von Fachhochschulen Beiträge an die Ausbildungskosten von Studierenden zu bezahlen, die ihren Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. haben und die einen beitragsberechtigten Studiengang absolvieren (Art. 3 f. FHV). Der Studiengang für Osteopathie an der HES-SO ist beitragsberechtigt. Die Rekurrentin hat ihren Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. Der Kanton Appenzell