Eine Studentin mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. ist an der Aufnahmeprüfung für eine Fachhochschule gescheitert. Weil der entsprechende Studiengang in der Schweiz nur an dieser Hochschule angeboten wird, hat sie sich in der Folge bei einer ausländischen Ausbildungsstätte angemeldet. Sie stellte beim Kanton ein Gesuch um Übernahme des Schulgelds für dieses Studium. Das Erziehungsdepartement lehnte den Antrag ab. Die Standeskommission hat auf Rekurs der Studentin die Ablehnung eines Schulgeldes bestätigt.