oder Erleichterungen also noch zu prüfen und zu verfügen. Um Lärmschutzmassnahmen für die Liegenschaften an der Immstrasse zu prüfen, muss das Bau- und Umweltdepartement entgegen dem Antrag des Rekurrenten keineswegs das aktuelle Projekt überarbeiten. Vielmehr kann und wird die Beurteilung der Immissionen und allfälliger Lärmschutzmassnahmen für die Ostseite (Immstrasse) eigenständig behandelt werden. Die Prüfung des Lärmschutzes für die östliche Seite der Umfahrungsstrasse in einem eigenständigen Projekt ist als zulässig einzustufen. Die Rekurrenten behaupteten auch nicht, dass eine Staffelung sie benachteiligen könnte.