Es ergibt sich zwar aus den Akten, dass bei gewissen Grundstücken auf der Ostseite der Umfahrungsstrasse die Immissionsgrenzwerte überschritten werden (BUD-act. 2 «Wirtschaftliche Tragbarkeit» und BUD-act. 10 «Lärmimmissionen 2030»). Die von den Rekurrenten angestrebte Lärmschutzmassnahme für die Gebäude östlich der Umfahrungsstrasse ist nicht Gegenstand des aufgelegten Strassenprojekts. Sollten beim Gebäude der Rekurrenten Immissionsgrenzwerte überschritten sein, wären Massnahmen 22 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang