Nach den Berichten der EMPA und der Wälli AG Ingenieure steht aber fest, dass von der projektierten westlichen Schallschutzwand keine Schallreflexion auf die Grundstücke an der Ostseite der Umfahrungsstrasse ausgehen wird. Die Rekurrenten haben damit kein schutzwürdiges Interesse an der Änderung der projektierten Schallschutzwand westlich der Umfahrungsstrasse.