4.3. Lärmimmissionen können anhand von Berechnungen oder Messungen ermittelt werden (Art. 38 Abs. 1 LSV). Mit dem Bericht der Wälli AG liegen Berechnungen der Reflexionen vor. Zielsetzung des Gutachtens der Wälli AG war es, die Reflexion von Lärm aufgrund des Bauprojekts «Imm West» zulasten der Liegenschaften an der Immstrasse aufzuzeigen und zu beurteilen. Auf Seite 6 und im Anhang 1 werden die berechneten Lärmimmissionen ohne Wand denjenigen mit Wand gegenübergestellt. Eine positive Differenz bedeutet dabei eine Erhöhung der Immissionspegelwerte aufgrund der Wand (Reflexion), eine negative Differenz hingegen eine Abnahme (keine Reflexion).