Diese Klassierung ist auf Normen abgestützt. Eine Wand mit diesen Eigenschaften wird als höchst absorbierend bewertet. Gegen die Verwendung einer solchen Wand der Schallabsorptionsgruppe A3 kann nichts eingewendet werden. Das Bau- und Umweltdepartement durfte zu Recht davon ausgehen, dass eine Lärmschutzwand mit den ermittelten Kennzahlen den Anforderungen an die Schallabsorption genügt.