4, S. 12). Eine Lärmschutzwand mit diesen Eigenschaften entspricht gemäss einer durch den Kanton Zürich ausgearbeiteten Klassierung den Anforderungen an die Schallabsorption für Wände an Strassen (Schallabsorptionsgruppe A3 / Schallabsorptionsgrad αw 0.80 bis 0.85/ DLα 8 bis 11; siehe Anforderungen an Schallabsorption im Aussenbereich, Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, 28. April 2016, www.laerm.zh.ch > Lärmvorsorge > Bauvorhaben > Berechnungswerkzeuge > Berechnungswerkzeug Hinderniswirkung Lärmschutzwand > pdf-Dokument Einhaltung Anforderung Schallabsorption, besucht am 24. Oktober 2018). Diese Klassierung ist auf Normen abgestützt.