4.2. Eine Lärmschutzwand darf Gebäude auf der gegenüberliegenden Strassenseite nicht mit Reflexionen belasten. Die EMPA weist in ihrem Prüfbericht für die untersuchte Lärmschutzwand einen Schallabsorptionsgrad αw von 0.80, die Absorptionsgruppe A3 nach EN-1793-1 und DLa 9 auf (BUD-act. 4, S. 12).