Für die Liegenschaften östlich der Umfahrungsstrasse, wo teilweise die Immissionsgrenzwerte ebenfalls überschritten werden, sind die zu treffenden Massnahmen noch zu verfügen. Das Bau- und Umweltdepartement macht denn auch keineswegs geltend, dass mit der strittigen Lärmschutzwand der Lärmschutz auch gegen Osten gesamthaft hergestellt würde. 20 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang