3.3. Die Erstellung einer Lärmschutzwand westlich der Umfahrungsstrasse stellt ein Strassenbauprojekt zum Lärmschutz von Parzellen im Unteren Imm dar (Parzellen Nr. …). Mit ihr wird der Lärmschutz dieser Liegenschaften sichergestellt. Dieser Schritt ist dringend, weil die Lärmschutzlücken auf der westlichen Seite der Umfahrungsstrasse deutlich grösser sind als auf der östlichen Seite. Für die Liegenschaften östlich der Umfahrungsstrasse, wo teilweise die Immissionsgrenzwerte ebenfalls überschritten werden, sind die zu treffenden Massnahmen noch zu verfügen.