3.2. Der Leitfaden Strassenlärm des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) empfiehlt, die Perimetergrenzen so zu wählen, dass mit einem Lärmsanierungsprojekt mindestens ein zusammenhängender Strassenabschnitt saniert wird (Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung, herausgegeben von BAFU und ASTRA, Stand Dezember 2006, S. 19). Aus dieser Vollzugshilfe kann aber nicht abgeleitet werden, dass die konkreten Lärmschutzmassnahmen für den ganzen Perimeter gleichzeitig verfügt werden müssen.