Wird ein Strassenabschnitt lärmsaniert, an dem auf beiden Seiten lärmbelastete Wohnhäuser stehen, müssen die Massnahmen für beide Strassenseiten nicht gleichzeitig realisiert werden. Die Behörden können etappenweise vorgehen. (…) 3. Einseitige oder zweiseitige Lärmschutzwand 3.1. Die Rekurrenten verlangten sinngemäss, die Lärmschutzmassnahmen auf der östlichen und der westlichen Seite müssten als Gesamtprojekt geprüft und beschlossen werden. Es sei ein Projekt mit zwei Lärmschutzwänden zu realisieren. Das Projekt sei daher aufzuheben und es sei ein Projekt aufzulegen, mit dem beide Strassenseiten saniert würden.