Im Gebiet Imm wird auf der Westseite der Umfahrungsstrasse die Errichtung einer Lärmschutzwand angestrebt. Gegen das hierfür aufgelegte Strassenbauprojekt gingen mehrere Einsprachen ein, vornehmlich solche von Personen mit Wohneigentum auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Gegen die ablehnenden Einspracheentscheide wurde bei der Standeskommission Rekurs erhoben. Darin wurde unter anderem gefordert, dass die Lärmsanierung für einen Strassenabschnitt, an dem für beide Strassenseiten eine Lärmbelastung besteht, gesamthaft vorzunehmen sei. Im konkreten Fall seien also im gleichen Strassenbauprojekt Lärmwände für die West- und die Ostseite vorzusehen.