Aussenraumgestaltungen in der Art, wie sie die Rekurrentin realisiert hat, nämlich mit Stützmauern, Bollensteinmauern und Holzpalisaden zu Wohnzwecken anstelle von Wiesland erfüllen wesentliche Merkmale der Streusiedlungslandschaft nicht: Sie stellen bauliche Korrekturen dar, währendem - wie der Schlussbericht betont - der gewachsene Geländeverlauf den Vorrang geniesst. Eine Gartenkultur im Wohnumfeld widerspricht dem Grundsatz, dass das Bauen ausserhalb der Bauzone im Streusiedlungsgebiet ohne wesentliches gestalterisches Aussenprogramm auskommen muss.