Das Bau- und Umweltdepartement verweigerte indessen die raumplanungsrechtliche Bewilligung für die Umgebungsgestaltung nicht allein mit der Begründung, das Erweiterungspotential für das Gebäude sei ausgeschöpft. Da eine Gesamtbetrachtung anzustellen war, berücksichtigte es vielmehr und richtigerweise alle Faktoren, die Einfluss auf die Identität haben können. Dazu gehörte im vorliegenden Fall insbesondere der Anbau, der sich bereits markant auf die Identität ausgewirkt hatte.