Der Eigentümerschaft eines nahe an einer Bauzone in der Landwirtschaftszone gelegenen altrechtlichen Wohnhauses wurde die nachträgliche Bewilligung für die in den letzten Jahren ohne Bewilligung realisierte Aussenraumgestaltung mit Stützmauern, Bollensteinmauern und Holzpalisaden verweigert. Die Standeskommission hat auf Rekurs der Eigentümerschaft die Praxis der raumplanerischen Baubewilligungsbehörde geschützt.