Standeskommissionsbeschluss Nr. 521 vom 8. Mai 2018 Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 4. Dezember 2018 abgewiesen. 13 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang 1.4 Grenzen für die Umgebungsgestaltung bei altrechtlichen Wohnhäusern