4.4 Die Rundbogenhalle ist damit nicht nur für die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs der Rekurrentin nicht nötig, sondern es stehen ihr auch öffentliche Interessen entgegen, nämlich das Interesse am Landschaftsschutz und das Interesse an der besonders guten ästhetischen Wirkung, die die Baute erzielen sollte, aber nicht erzielt. Das 12 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang Bau- und Umweltdepartement hat der Rekurrentin damit zu Recht die Erteilung einer nachträglichen Bewilligung für die Rundbogenhalle verweigert. (…)