Den hohen ästhetischen Anforderungen ausserhalb der Bauzone in der Landschaftsschutzzone vermögen weder die Rundbogenhalle noch der Silo zu genügen. Schliesslich trägt der Umstand, dass die Rundbogenhalle unter Obstbäumen platziert wurde, keineswegs dazu bei, dass sie sich - wie die Rekurrentin meint - harmonisch ins Landschaftsbild einfügen würde, wird durch die Obstbäume doch einzig die Sicht auf die Rundbogenhalle von oben verdeckt, nicht aber die übliche Perspektive, die sich einem Betrachter auf dem Terrain eröffnet. Und selbst von oben bieten Obstbäume, da sie die Blätter im Herbst fallen lassen, im Winter keinen Sichtschutz.