4.3 Die Rekurrentin kritisiert, die Erwägungen des Bau- und Umweltdepartementes über den ästhetischen Anforderungen würden willkürlich anmuten. Sie führt aus, entgegen der Auffassung des Bau- und Umweltdepartements gliedere sich die Rundbogenhalle wegen ihrer Kleinheit und Unauffälligkeit und wegen ihres Standorts, verdeckt unter Obstbäumen, harmonisch in das Landschaftsbild ein, sie hebe sich wegen der grünen Kunststoffabdeckung vom umgebenden Grasland und den umgebenden Bäumen kaum ab, sei völlig unauffällig und zeige sich dem Betrachter erst aus nächster Nähe.