4.2 Wie das Bau- und Umweltdepartement im angefochtenen Gesamtentscheid zutreffend ausgeführt hat (S. 2 unten), lassen sich Rundbogenhallen nicht mit den Anforderungen vereinbaren, die Bauten in Landschaftsschutzzonen erfüllen müssen. Die Kunststoffhülle der Rundbogenhalle widerspricht dem Gebot, dass sich die Fassadenverkleidung nach der herkömmlichen Bauart zu richten hat (Art. 6 Abs. 2 VHN). Herkömmlich sind an Ökonomiebauten im Streusiedlungsgebiet Holzverkleidungen, an den wetterzugewandten Fassaden zum Teil Eternitschirme. Die Rundbogenhalle genügt auch den ausserhalb