Die Rundbogenhalle liegt schliesslich in der Landschaftsschutzzone. Diese Zone dient der Erhaltung des Landschaftsbilds und der sie prägenden Elemente; Bauten müssen deshalb erhöhten Anforderungen in Bezug auf Gestaltung, Farbgebung und Einpassung ins Landschaftsbild genügen und die Verkleidung der Fassaden, die Bedachung, die Fenstereinteilung und die Umgebungsgestaltung hat sich nach der herkömmlichen Bauart zu richten (Art. 5 f. der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 13. März 1989, VNH, GS 450.010). Die in Art. 65 BauG und Art. 6