3.4 Für eine Betriebsbaute bestünde kein Bedarf, wenn die Rekurrentin ihre bestehende Scheune auf ihrem Grundstück zu eigenen landwirtschaftlichen Zwecken nutzen würde, statt sie anderweitig zu verwenden, indem sie ihre Scheune teilweise dem früheren Eigentümer überlässt. Die Rundbogenhalle kann demnach nicht bewilligt werden, weil sie betrieblich nicht notwendig ist. 4. Gegenläufige überwiegende Interessen