Die Rekurrentin bewirtschaftet 6.7ha, also weniger als die Hälfte von 15ha. Die Bodenfläche allein des Erdgeschosses der zweigeschossigen Scheune beträgt 231m2, das entspricht weit mehr als der Hälfte von 306m2. Der Rekurrentin steht also schon ohne Berücksichtigung des oberen Geschosses der Scheune mehr als die nach FAT erforderliche Remisenfläche zur Verfügung. Zudem ist dem Bau- und Umweltdepartement beizupflichten, wenn es ausführt, die Tierhaltung der Rekurrentin sei weniger maschinenintensiv als die Haltung von Milchkühen, was sich wiederum in geringerem Bedarf an Remisenfläche niederschlägt.