nehmlassung vom 10. November 2017 umfasst der Landwirtschaftsbetrieb der Rekurrentin eine Fläche von 6.7ha. Nicht bestritten hat die Rekurrentin weiter, dass ihre Scheune (Ökonomieteil des Gebäudes-Nr. …), eine Bodenfläche von 231m2 umfasst, und dass sie zweigeschossig ist. Zwar sinken die bewirtschaftete Fläche und die dafür nötige Remisenfläche nicht im gleichen Verhältnis, sondern es ist ein Grundbedarf an Remisenfläche anzunehmen, der auch bei geringer bewirtschafteter Fläche erforderlich bleibt.