34 Abs. 4 lit. a RPV). Diesbezüglich macht die Rekurrentin geltend, der Platz in der vorhandenen Scheune reiche nicht aus, weil die Scheune gestützt auf eine privatrechtliche Vereinbarung noch vom Voreigentümer des Betriebs mitgenutzt werde. Neben Geräten, Material und Tieren der Rekurrentin sind nach ihren Angaben in der Scheune die Hühnerhaltung des Voreigentümers und sein Schlepper untergebracht.