3.2 Nach den Angaben im Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements führt die Rekurrentin einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit 0.44 Standardarbeitskräften. Sie hält Ponys, Schafe, Lamas und Alpakas. In ihrem Begleitschreiben zum Baugesuch gab die Rekurrentin an, die Rundbogenhalle diene der Unterbringung der landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge und teilweise zur Lagerung von Tierfutter. Die Halle dient damit landwirtschaftlichen Zwecken. Es ist aber zu klären, ob die Rundbogenhalle für den Landwirtschaftsbetrieb der Rekurrentin notwendig ist (Art. 34 Abs. 4 lit.