Bewirtschaftung Bezugspunkt der Beurteilung bildet. Praxisgemäss sind Ökonomiegebäude zonenkonform, wenn die Bauten nach den Massstäben vernünftiger bäuerlicher Betriebsführung und örtlich herrschender Betriebsformen zur landwirtschaftlichen (bodenabhängigen) Produktion oder für die Aufbereitung, Lagerung oder den Verkauf in der gewählten Sparte unmittelbar benötigt werden, wobei eine gesamthafte Betrachtung verlangt ist (vgl. Caviezel/Fischer, Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, Schulthess 2016, Rz 3.63, S. 113 f).