(Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen, Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, 2017, Art. 16a RPG, N 47 f.). Die Behörden haben zu prüfen, ob die vorgesehene Nutzung nicht in einer bereits bestehenden Baute realisiert werden kann und ob die Grösse der projektierten Baute in einem vernünftigen Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche steht. Die betriebliche Notwendigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, wobei stets die in Frage stehende landwirtschaftliche oder gartenbauliche Bewirtschaftung Bezugspunkt der Beurteilung bildet.