Die Rundbogenhalle ist betrieblich nicht notwendig, da bei einer Nutzung der Scheune zu eigenen landwirtschaftlichen Zwecken kein Bedarf für eine weitere Betriebsbaute besteht. Eine nachträgliche Baubewilligung konnte für die Rundbogenhalle aber auch deshalb nicht erteilt werden, weil Rundbogenhallen den Anforderungen an Bauten in der Landschaftsschutzzone nicht genügen. So passt die runde Form nicht zur gewachsenen Baustruktur im Streusiedlungsgebiet, und die verwendete Kunststoffhülle widerspricht dem Gebot, dass sich die Fassadenverkleidung nach der herkömmlichen Bauart zu richten hat. (…) 2. Bewilligungsvoraussetzungen