Ökonomiebauten in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie für die Bewirtschaftung des Betriebs notwendig sind. Dass die Bewirtschafterin die zum Betrieb gehörende Scheune weiterhin dem früheren Eigentümer zur Nutzung überlassen hat, vermag keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Baute auf dem Betrieb zu begründen. Die Rundbogenhalle ist betrieblich nicht notwendig, da bei einer Nutzung der Scheune zu eigenen landwirtschaftlichen Zwecken kein Bedarf für eine weitere Betriebsbaute besteht.