Die Bewirtschafterin eines Landwirtschaftsbetriebs in der Landschaftsschutzzone hat für die Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen und die Lagerung von Siloballen ohne Bewilligung eine Rundbogenhalle erstellt. Im nachträglichen Baugesuch hat sie eine betriebliche Notwendigkeit der Baute geltend gemacht, da die zum Betrieb gehörige Scheune noch durch den Voreigentümer genutzt werde. Das nachträgliche Baugesuch für die Rundbogenhalle wurde abgelehnt. Die Standeskommission hat auf Rekurs den negativen Entscheid der Baubewilligungsbehörde bestätigt.