Strittig ist nicht ein Scheunentor am Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, sondern der Ersatz eines zweiflügeligen Holztors an einem bestehenden traditionellen und für die Appenzeller Streusiedlungsweise typischen Wohn- und Betriebsgebäude ausserhalb der Bauzone, wo besonders hohe Anforderungen an die Einordnung baulicher Massnahmen zu stellen sind. Das Gebot der Einordnung in das Orts- und Landschaftsbilder wirkt umso stärker, je einheitlicher die Umgebung ist, und umso schwächer, je heterogener sich die Umgebung präsentiert.