3.4. Die angeblich eingeschränkte Funktionalität eines holzverkleideten Sektionaltors brauchte die Baukommission im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen. Strittig ist nicht ein Scheunentor am Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, sondern der Ersatz eines zweiflügeligen Holztors an einem bestehenden traditionellen und für die Appenzeller Streusiedlungsweise typischen Wohn- und Betriebsgebäude ausserhalb der Bauzone, wo besonders hohe Anforderungen an die Einordnung baulicher Massnahmen zu stellen sind.