8 der Vorakten der Baukommission, im Folgenden „BK-act.2). Als der Rekurrent aber darauf hinwies, dass die Toröffnung in Anbetracht der Masse heutiger landwirtschaftlicher Gerätschaften zu klein wäre (Stellungnahme vom 12. September 2017, BK-act. 6), akzeptierten die Fachkommission Heimatschutz und die Baukommission die vom Rekurrenten ursprünglich geplante Breite (BKact. 5). Sie trug damit der technischen Entwicklung Rechnung und ermöglichte durch die grössere Toröffnung eine zeitgemässe Unterbringung der im Laufe der Zeit voluminöser gewordenen landwirtschaftlichen Gerätschaften.