3.2. Diese Kritik ist unbegründet. Die Baukommission hat den Rekurrenten zwar nach Eingang seines Baugesuchs zunächst aufgefordert, das Scheunentor auf die Breite des bestehenden Tors von 2.62m zu redimensionieren; geplant hatte der Rekurrent mit einer Breite von 3.25m (Email vom 8. August 207; act. 8 der Vorakten der Baukommission, im Folgenden „BK-act.2).