Diese Neuausrichtung war einer der Hauptpunkte der Revision: „Die Appenzeller Baukultur soll mit einem Wechsel vom heutigen Verunstaltungsverbot zu einem Gestaltungsgebot gestärkt werden“ (Landsgemeindemandat 2012, S. 151). Es genügt daher nicht, wenn ein Bau oder ein Umbau keine Verunstaltung darstellt.