Der mit dem Erlass des neuen Baugesetzes vollzogene Paradigmenwechsel vom bis dahin geltenden Verunstaltungsverbot hin zu einem Gestaltungsgebot hat zur Folge, dass eine Baute samt ihren Einzelteilen eine gute Gesamtwirkung entfalten muss. Es reicht nicht mehr, dass die Baute nicht verunstaltend wirkt. Dies gilt auch für die Materialwahl. Für ein traditionelles Bauernhaus im Streusiedlungsgebiet soll als Baustoff in erster Linie Holz verwendet werden. Erst wenn die Verwendung von Holz mit deutlichen Nachteilen verbunden ist, fällt eine andere Materialwahl in Betracht.