a JaV) und „Kugelschüsse auf flüchtiges Wild, es sei denn, es handelt sich um angeschossenes Wild, und ein zweiter, sicherer Schuss ist möglich“ (Art. 29 lit. b JaV). Der Rekurrent schoss mit dem Kugelgewehr von hinten auf eine flüchtige, unverletzte Hirschkuh. 2 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang