«Eine Partei kann innert zehn Tagen seit Eröffnung des Entscheides schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Bezirksgericht Appenzell, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, die Berufung anmelden oder die Nachlieferung einer schriftlichen Begründung des Entscheides verlangen (Art. 399 Abs. 1 oder Art. 82 Abs. 2 StPO).» 2. Der Rechtsvertreter von B. beantragte mit Schreiben vom 21. Juni 2017 die Nachlieferung einer schriftlichen Begründung des gerichtlichen Entscheids. 48 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang