5.2. Zu vermerken bleibt, dass der Berufungskläger, sofern er jemanden der Verleumdung beziehungsweise einer unrechtmässigen Aufsichtspflicht bezichtigen möchte, dies seinerseits bei den Strafbehörden anzeigen kann. Jedenfalls kann dieses Ansinnen nicht im Berufungsverfahren geltend gemacht werden. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Zivil- und Strafgericht, Urteil K 4-2017 vom 7. November 2017