3. 3.1. Wer gegen das Feuerschutzgesetz (FSG) oder darauf abgestützte Erlasse und Verfügungen verstösst, wird mit Busse bestraft (Art. 22 Abs. 1 FSG). Leichte Fälle werden von den Bezirksbehörden mit Bussen bis Fr. 2‘000.-- geahndet (Art. 22 Abs. 2 FSG). Das Gericht bemisst Busse und Ersatzfreiheitsstrafe je nach den Verhältnissen des Täters so, dass dieser die Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist (Art. 106 Abs. 3 StGB). Der Richter spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monate aus (Art. 106 Abs. 2 StGB).