1.4. Auf den Fotos, welche durch die Polizei erstellt worden sind, ist erkennbar, dass unter anderem grössere Holzteile auf einer Feuerstelle von weit über einem Meter Durchmesser verbrannt worden sind. Auch kann dem Polizeirapport entnommen werden, dass die Feuerstelle eine grössere Fläche aufgewiesen habe und die Flammen in Körpergrösse hochgestiegen seien. Der Polizist sah sich infolge der Grösse des Feuers veranlasst, die Feuerwehr aufzubieten und das Feuer löschen zu lassen. Der Berufungskläger selbst gab bei der polizeilichen Einvernahme an, er habe rund zwei bis drei Kubikmeter Holz angezündet.