«Die Partei, die Berufung angemeldet hat, kann dem Berufungsgericht innert 20 Tagen seit der Zustellung des begründeten Urteils eine schriftliche Berufungserklärung einreichen. Sie hat darin anzugeben: […].» 10. A. (folgend: Berufungskläger) reichte am 26. Juli 2017 die Berufungserklärung ein und stellte das Rechtsbegehren, der Entscheid des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 13. Juni 2017 sei vollumfänglich aufzuheben und der Berufungskläger sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 44 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang